Rehabilitationssport kommt für Menschen mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung in Frage, um sie möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Anspruchsleistung nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des neunten Sozialgesetzbuchs.
Der Rehabilitationssport wird vom Arzt/ von der Ärztin verordnet und in der Regel von den Krankenkassen für einen begrenzten Zeitraum bewilligt sowie die Kosten übernommen. Jeder Allgemeinmediziner und fast alle Fachärzte können den Rehabilitationssport verordnen.
Der Rehabilitationssport wird in einer festen Gruppe mit max. 18 Teilnehmer*innen durchgeführt und dauert mindestens 45 Minuten. In einer Rehabilitationssportgruppe haben die Betroffenen zudem die Möglichkeit sich untereinander auszutauschen und ihre Erfahrungswerte zu teilen.
Rehabilitationssport verfolgt u. a. das Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten, die eigene Verantwortlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken sowie ihn zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig selbständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen.
Nein. Übungen an Geräten, (z. B. Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, Crosstrainer) sind im ärztlich verordneten Rehabilitationssport ausgeschlossene Maßnahmen.
Ja. Die Sportvereine sind verpflichtet, vor der ersten Übungseinheit eine Beratung durchzuführen. Das Ergebnis muss protokolliert werden. Sie müssen einen Abzug erhalten.
Vor Beginn des Rehabilitationssports ist jeder Rehabilitationssportanbieter verpflichtet ein Beratungsgespräch durchzuführen in dem über die einzelnen Aspekte im Rehabilitationssport informiert wird.
Nein. Die Beratung ist kostenfrei. Sportvereine dürfen hier kein Geld verlangen.
Nein. Der ärztlich verordnete Rehasport ist kostenlos. Eine Mitgliedschaft in einen Sportverein daher nicht nötig. Die Mitgliedschaft in dem Sportverein ist somit freiwillig.
Jeder Rehabilitationssportanbieter muss für jede anerkannte Rehabilitationssportgruppe eine Anwesenheitsliste führen, über die der Nachweis erfolgen muss, dass es sich beim Rehabilitationssport um eine feste Gruppe handelt und die nach den Vereinbarungen im Rehabilitationssport zulässige Gruppengröße eingehalten wird.
Mit der Teilnahmebestätigungsliste rechnet der Verein die erbrachten Leistungen im Rehabilitationssport mit den jeweiligen Kostenträgern ab. Die Teilnehmer*innen am Rehabilitationssport müssen am Tag des Rehabilitationssportangebots ihre tatsächliche Teilnahme in der Liste mit Datum und Unterschrift bestätigen.
Sie müssen sich bei ihrer Übungsstätte/Sportverein abmelden und ihre Krankenkasse informieren. Um am neuen Wohnort die restlichen Einheiten durchführen zu können, erhalten Sie ein neue (Rest-) Bewilligung von der Krankenkasse. Dem neuen Sportverein/ der neuen Übungsstätte gilt es zu informieren, dass es sich nur noch um eine Restverordnung von Rehasport handelt.
Bitte informieren Sie die Übungsstätte und die Krankenkasse. Alles Weitere erfahren Sie von der Krankenkasse.
Hans-Urmiller-Ring 36b
DE 82515 Wolfratshausen
Kontakt
Telefon:
08171 - 488248
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.